Kreismitgliederversammlung erfolgreich verlaufen
Kreismitgliederversammlung vom 8. März 2020 durch. Gewählt wurden der Kreisvorstand, die Landesparteitags-/ Landesausschuss- und Bundesparteitagsdelegierten. Das Grußwort sprach Thomas Lutze, MdB und Landesvorsitzender.
Alte und neue Kreisvorsitzende ist Andrea Neumann, die mit rund 94 Prozent im Amt bestätigt wurde. Als weitere Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes wurden gewählt: stv. Vorsitzender Steven Latterner, Kreisschatzmeister Dieter Kreuter, Kreisschriftführerin Franziska Küntzer. Als erweiterer Vorstand wurden Cornelia Kreuter, Angela Klein, Anne Optenhöfel und Volker Optenhöfel gewählt.
Allen Gewählten viel Erfolg und gutes Geschick.
Artikel unseres saarländischen Mitgliedes des Deutschen Bundestages, Thomas Lutze
Saar-Linke fordert 90-Prozent Kurzarbeitergeld, Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und eine öffentliche Beschäftigungsgesellschaft des Landes - Durch die anhaltenden Einschränkungen der Corona-Pandemie werden weitere Konsequenzen auf dem Arbeitsmarkt kaum zu verhindern sein. „Doch anstatt fast tatenlos zuzusehen und zu hoffen, dass es bald vorüber ist, sollte die Landesregierung endlich aktiver werden. Wir brauchen ein 90-prozentiges Kurzarbeitergeld für alle Beschäftigten und nicht nur für diejenigen, deren Unternehmen freiwillig etwas darauf zahlen. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen haben bei 60 bzw. 67 Prozent Kurzarbeitergeld ihre Reserven längst aufgebraucht. Das Mindestes wäre es, wenn die schwarz-rote Landesregierung bei der schwarz-roten Bundesregierung für eine schnellstmögliche Reform der ansonsten sehr praktikablen Kurzarbeiterregelung einsetzt. Mit drei saarländischen Bundesministern sollte das machbar sein“, so Thomas Lutze, MdB und Landesvorsitzender der Saar-Linken.
Lutze weiter: „Da fast alle Unternehmen derzeit staatliche Hilfen erhalten sollte es auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass Beschäftigte nicht entlassen werden. Für Beschäftigte aus Unternehmen, die aktuell in Insolvenz gehen, muss eine öffentlich-rechtliche Beschäftigungsgesellschaft des Landes gegründet werden. Hier bekämen die Betroffenen ihre Löhne und Gehälter zu 90 Prozent weiter und könnten je nach Qualifikation auch in anderen, öffentlich relevanten Bereichen eingesetzt werden.“
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